Auch nach einer überstandenen Corona-Infektion machen vielen Patienten die Spätfolgen von Corona noch lange zu schaffen. Durch die gestiegenen Behandlungskosten drohen bereits im nächsten Jahr höhere Zusatzbeiträge – denn Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Kosten offenbar zum Großteilauf die gesetzlichen Krankenkassen abwälzen.
Auch bei einem milden bis mittelschweren Krankheitsverlauf kann eine Infektion mit dem Corona-Virus die Gesundheit noch lange Zeit belasten. Zu diesem Schluss kommt eine Analyse der Versichertendaten des zweitgrößten deutschen privaten Krankenversicherers. Demnach liegen die Behandlungskosten von Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt bedingt durch Corona als genesen entlassen wurden, im Schnitt 50 Prozent höher als vor der Erkrankung. Einer aktuellen Studie zufolge leiden viele Patienten noch Wochen nach überstandener Erkrankung an anhaltender Müdigkeit, Erschöpfung, Belastungsintoleranz, Vergesslichkeit oder Albträumen. Die als „Post-Covid-Syndrom“ bezeichneten Nachwirkungen treten bei mehr als der Hälfte der Erkrankten auf und können einige Wochen anhalten. Je schwerer der Verlauf der Corona-Infektion, desto länger dauerte die Post-Covid-Müdigkeit im Schnitt an.
Krankenkassen schwer belastet durch Behandlungskosten
Doch nicht nur die Patienten leiden unter der aktuellen Situation, auch immer mehr deutsche Krankenkassen spüren die Last der deutlich gestiegenen Behandlungskosten. Sollten diese durch Covid-19 anfallenden Zusatzkosten zunächst überwiegend über Zuschüsse des Bundes finanziert werden, sollen nun doch die Krankenkassen einen Großteil der Kosten selber tragen. Bei prognostizierten knapp 17 Milliarden Mehrkosten sollen die deutschen Krankenversicherer nun lediglich fünf Milliarden Zuschüsse aus Steuergeldern erhalten. Das belastet viele Krankenversicherer stark und kann schon 2021 zu deutlich ansteigenden Beiträgen führen. Besonders hart trifft es Menschen, die keine Krankenversicherung haben und einen Weg zurück in das deutsche Krankensystem suchen. Doch auch hier gibt es Möglichkeiten, wie das Portal https://diegesundheitsexperten.de/ berichtet.
Wie stark könnten die Beiträge zur Krankenversicherung steigen?
Noch lässt sich nur grob abschätzen, wie stark das Gesundheitssystem durch die Corona-Pandemie zusätzlich belastet wird. Experten gehen jedoch von einer Finanzierungslücke für das Jahr 2021 von rund 17 Milliarden Euro aus. Müssten die Krankenkassen diesen Fehlbetrag komplett aus eigenen Mitteln ausgleichen, würde sich der aktuelle Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent auf 2,2 Prozent verdoppeln. Die durch die Bundesregierung versprochene „Sozialgarantie 2021“ erlaubt allerdings einen maximalen Anstieg von 40 Prozent. Damit dürfte auch 2021 der Zusatzbeitrag auf maximal 1,6 Prozent steigen.
Finanziert werden soll dies durch einen Vier-Punkte-Plan, den die Minister Spahn und Scholz vor wenigen Tagen vorgestellt haben. Demnach soll die Finanzierungslücke wie folgt geschlossen werden:
- Ein Bundeszuschuss von fünf Milliarden der zur ersten Finanzierung dient.
- Weitere acht Milliarden sollen aus den bisher gebildeten Rücklagen der Krankenkassen entnommen werden
- Anhebung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge, bezogen auf das letzte Quartalsergebnis
- Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz soll um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent angehoben werden.
Ob diese Maßnahmen jedoch ausreichen werden, die Kosten des Gesundheitssystem wirklich abzufedern oder ob Krankenversicherte auch in den nächsten Jahren mit immer weiter steigenden Beiträgen zu rechnen haben, dass wird sich wohl erst zeigen, wenn alle finanziellen Folgen der Corona-Pandemie vollends abzusehen sind.
Kassenverband und ver.di unzufrieden mit Bundeszuschüssen
Der GKV-Spitzenverband hält die angekündigten Zuschüsse für unzureichend und warnt vor einer einseitigen Belastung der Krankenversicherer und Beitragszahler. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di äußert sich besorgt und befürchtet eine Gefährdung finanzschwächerer Krankenkassen durch Verringerung der dringend benötigten Finanzreserven. „Wir fordern und erwarten daher einen ausreichenden Bundeszuschuss zur Stabilisierung des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung und einen Verzicht auf Eingriffe in deren Rücklagen und Zusatzbeiträge“.